Schnalzer & Auner Rechtsanwaltssozietät
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Vollmacht und ALLGEMEINE GESCHäftsbedingungen

 

womit ich (wir) die

 

Rechtsanwaltssozietät Schnalzer & Auner KG

Bismarckstraße 5

8280  Fürstenfeld

 

 

bevollmächtige(n) und ermächtige(n), (jeden einzelnen für sich), mich (uns) auch über meinen (unseren) Tod hinaus vor Gerichten, auch gemäß §§ 31 ZPO, 39 ff und 455 StPO vor allen anderen Behörden, auch gemäß § 26 AVG und § 83 BAO und außerbehördlich zu vertreten, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen Handen (Postvollmacht) anzunehmen; grundbuchsfähige Urkunden aller Art, insbesondere Einverleibungs-, Vorrangs-, Löschungs- und Zustimmungserklärungen sowie Rangordnungsgesuche zu fertigen und alle Anträge auf Bewilligung bücherlicher Eintragungen zu stellen;

 

Vergleiche aller Art, auch nach § 205 ZPO, abzuschließen; Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren, bei Kreditinstituten für mich (uns) Konten und Depots zu eröffnen, über dies zu verfügen und aufzulösen, gem. § 23 BWG von Kreditinstituten volle Auskunftserteilung zu verlangen, wobei diese Institute und ihre Angestellten ihm (ihnen) gegenüber vom Daten- und Bankgeheimnis entbunden und ermächtigt sind, die gewünschten Auskünfte zu geben, diese als Zeugen vom Daten- und Bankgeheimnis zu entbinden.

 

Abschriften und Krankengeschichten und ärztliche Befunde unter Entbindung von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht zu verlangen; überhaupt alle Personen von mir (uns) gegenüber bestehenden Verschwiegenheitspflichten zu entbinden und die Bekanntgabe aller auf mich (uns) bezughabenden gespeicherten Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verlangen; Konkurs und Ausgleichsanträge zu stellen, bewegliche und unbeweglichen Sachen und Rechte entgeltlich oder unentgeltlich zu erwerben, zu belasten und zu veräußern, Anleihen aufzunehmen und Darlehensverträge zu schließen; sowie Verträge abzuschließen, rechtsgeschäftliche Erklärungen und vermögenswerte Verpflichtungen aller Art zu begründen; Erbschaften bedingt oder unbedingt oder unbedingt anzunehmen oder auszuschlagen, eidesstättige Vermögensbekenntnisse abzugeben, Verlassenschaften schriftlich durchzuführen; Gesellschaftsverträge jeder Art abzuschließen und abzuändern, General-, Haupt- und sonstige Gesellschafter- und Mitgliedsversammlungen einzuberufen, mich (uns) in diesen zu vertreten und das Stimmrecht auszuüben;

 

 

 

Schiedsverträge abzuschließen und Schiedsrichter und Schiedsmänner zu bestellen sowie Treuhänder zu berufen; Stellvertreter (Substituten) mit gleicher oder eingeschränkter Vollmacht zu bestellen und überhaupt alles vorzukehren, was er (sie) für nützlich hält (halten).

 

Sämtliche Unterfertigten verpflichten sich zur ungeteilten Hand, seinen (ihren) Verdienst und Auslagen zuzüglich USt zu bezahlen und hierauf Vorschüsse zu leisten. Die bevollmächtigten Anwälte werden ermächtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen und verpflichten sich die Unterfertigen zur unbeteilten Hand die Zwischenabrechnungen vollständig zu bezahlen.

 

Ausdrücklich vereinbart ist, dass der Bevollmächtigte dazu befugt ist, Zwischenabrechnungen vorzunehmen und ist für den Fall, dass kein Pauschalhonorar schriftlich vereinbart ist, der jeweilige Tarif nach RATG, AHR und NTG anzuwenden. Erfüllungsort ist der Kanzleisitz des Bevollmächtigten. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Fürstenfeld als sachlich und örtlich zuständig vereinbart.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

Die bevollmächtigten Anwälte behalten sich ausdrücklich vor, für den Fall der teilweisen Kostenübernahme durch ein Versicherungsverhältnis die Differenz zwischen den tarifmäßig anerlaufenen und den vom eintretenden Versicherungsinstitut übernommenen Kosten gegenüber dem Mandanten zu verrechnen.

 

Die beauftragten Anwälte weisen weiters daraufhin, dass keine Verpflichtung zur Abrechnung mit einer allenfalls bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen wird.

 

 

 


 

 

Ausdrücklich zur Kenntnis genommen und ebenso nach eingehender Rechtsbelehrung ausdrücklich vereinbart wird, dass der Unterfertigte ungeachtet dessen, in welchem Namen bzw. Vertretung, gesellschaftsrechtlicher Stellung oder Funktion ein Mandat erteilt wird, der Unterfertigte die persönliche Haftung zur Begleichung des vereinbarten Rechtsanwaltshonorars übernimmt.

 

Für den Fall eines Konkurs-, Ausgleichs-, Sanierungs-, Schuldenregulierungs- oder sonstigen Insolvenzverfahrens wird nach Rechtsbelehrung ebenso ausdrücklich vereinbart, dass sich die beauftragten Rechtsanwälte vorbehalten, als Bemessungsgrundlage zum vereinbarten Rechtsanwaltshonorar die Gesamtsumme der anerkannten Konkursforderungen heranzuziehen.